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FAQ

Muss ich katholisch sein, um bei dem Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. arbeiten zu können?

Es ist uns wichtig, dass Sie sich mit unserem Leitbild identifizieren können und zu den christlichen Werten des Caritasverbandes stehen. Katholisch müssen Sie aber nicht unbedingt sein.

Die Kirchliche Grundordnung bildet die Basis des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche (und somit auch die der Caritas). Laut der im Herbst 2022 reformierten Grundordnung müssen nur Mitarbeitende, die eine verkündigungsnahe Beschäftigung haben oder die eine Leitungsposition der 1. und 2. Ebene (Vorstand und Abteilungsleitung) haben, katholisch sein.

Ich bin aus der Kirche ausgetreten. Kann ich mich trotzdem bei dem Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. bewerben?

Es gibt keinen Nicht-Einstellungs-Automatismus für Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind. Wir wissen, dass die Gründe für einen Kirchenaustritt sehr vielschichtig sein können.

Ein Kirchenaustritt von Bewerber*innen erfordert zuallererst ein vertrauliches Gespräch zwischen den betreffenden Personen und dem Dienstgeber. Wir als Dienstgeber nehmen Ihre Gewissensentscheidung ernst und möchten die Gründe für einen Kirchenaustritt verstehen. Es ist beidseitig zu klären, ob die Bewerber*innen die Ziele und Werte des Caritasverbandes sowohl mittragen als auch vertreten können und wollen. Denn durch den Kirchenaustritt distanzieren sich Bewerber*innen von der Kirche – und der Caritasverband ist ein Teil der Kirche.

Können homosexuelle, queere Menschen oder Menschen in gleichgeschlechtlichen Ehen bei dem Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. arbeiten?

Bei uns ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, egal welcher sexuellen Orientierung, herzlich Willkommen und wird als Individuum wahrgenommen, respektiert und wertgeschätzt. Die gleichgeschlechtliche Zivilehe ist kein Grund für eine Kündigung und kein Ausschlusskriterium für eine Anstellung. Bei uns sind alle Menschen unabhängig ihrer Nationalität, ihrer Religionszugehörigkeit, ihres Geschlechts und ihrer Lebensform tätig.

Darf man als Mitarbeiter*in des Caritasverbandes für die Region Heinsberg e.V. geschieden oder wiederverheiratet sein?

Auch die Wiederheirat nach Scheidung ist kein Grund für eine Kündigung und kein Ausschlusskriterium für eine Anstellung. Ob geschieden oder wiederverheiratet, Sie gehören zu unserer Dienstgemeinschaft.

Welche Berufe bietet der Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. an?

Wir sind ein stark aufgestellter und stetig wachsender Verband und dadurch immer auf der Suche nach neuen Mitarbeiter*innen wie:

  • Pflegefachkräfte (m/w/d)
  • Alltagsbetreuer*in
  • Pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
  • Verwaltungsmitarbeiter*in
  • Sozialarbeiter*in
  • Sozialpädagoge*in
  • Erzieher*in
  • Ergotherapeut*in
  • Fahrer*in Menüservice
  • Freiwilliges soziales Jahr (m/w/d)
  • Bundesfreiwilligendienst (m/w/d)
  • Jahrespraktikant*in

Welche Ausbildungen bietet der Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. an?

Wir bilden aus:

  • Ausbildung zur Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
  • Azubis Erziehung (PIA)
  • Ausbildung Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement
  • Duales Studium Soziale Arbeit (Abteilung Familie, Kinder & Jugend oder Abteilung gefährdete und behinderte Menschen)

Wie erfolgt die Vergütung bei dem Caritasverband für die Region Heinsberg e.V.?

Die Vergütung erfolgt nach den tarifvertraglichen Bestimmungen (AVR).

Wer vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen beim Caritasverband für die Region Heinsberg e.V.?

Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen gegenüber dem Dienstgeber. Die MAV wird von allen Mitarbeiter*innen gewählt. Die Aufgaben der MAV sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.