Vertreterversammlung
Die satzungsgemäßen Rechte und Pflichten werden durch die Vertreterversammlung des Verbandes wahrgenommen. Sie setzt sich aus persönlichen und korporativen Mitgliedern sowie aus Vertretern der ansässigen Fachverbände zusammen und trifft sich mindestens einmal jährlich.
Caritasrat
Der Caritasrat wird für die Zeit von vier Jahren gewählt. Er berät und entscheidet u.a. über verbandliche, fachliche sowie sozial- und gesellschaftspolitische Fragen, über die strategischen Ziele, wirtschaftliche und finanzielle Fragen, ist zuständig für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit den Pfarreien und vieles mehr. Der Caritasrat wählt den Vorstand und ihm obliegt die Aufsicht sowie Kontrolle über den Vorstand.
Dem Caritasrat gehören seit der Vertreterversammlung 2021 an:
Vorstand
Der Vorstand leitet den Caritasverband nach Maßgabe der von den Verbandsorganen festgelegten Grundsätze und Richtlinien in Übereinstimmung mit staatlichen und kirchlichen Rechtsvorschriften und der Verbandssatzung. Der Vorstand ist hauptamtlich tätig nach §16, Absatz 1 der Satzung. Der Caritasrat wählte Gottfried Küppers (Sprecher) und Marion Peters für diese Aufgabe.