Informationen auf Kreisebene
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Heinsberg hat das Integrationsportal (www.integrationsportal-kreis-heinsberg.de) auf der Startseite um einen Button mit aktuellen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine ergänzt. Das KI bündelt hierüber die Informationen von Kreisseite, vom Land und vom Bund und pflegt diese zeitnah.
Der Translater für das gesamte Integrationsportal wurde um die Sprache Ukrainisch erweitert.
Das KI hat sein Sprachmittlerpool um ukrainisch sprechende Sprachmittlern*innen zur Unterstützung von Gesprächen Geflüchteter aufstocken können. Bei Bedarf siehe Ehrenamtlicher Sprachmittlerpool – Integrationsportal Kreis Heinsberg (integrationsportal-kreis-heinsberg.de)
Das KI bietet eine Seiteneinsteigerberatung an, wodurch koordiniert wird – in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht – die zugewanderten Schülerinnen und Schüler zu einem Schulplatz im Kreis Heinsberg gelangen. Siehe dazu den folgenden unveränderten Kontakt: www.integrationsportal-kreis-heinsberg.de/kommunales-integrationszentrum-kreis-heinsberg/schulische-bildung/seiteneinsteigerberatung/
Veterinäramt informieren
Auf der Flucht vor dem Krieg bringen viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine ihre Heimtiere – vor allem Hunde und Katzen - mit in den Westen. Deutschland hat, ebenso wie andere EU-Staaten, die eigentlichen EU-Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine gelockert, um Flüchtlingen mit Hund oder Katze eine unkomplizierte Einreise zu ermöglichen.
Geflüchtete aus der Ukraine, die ihre Heimtiere (Hunden, Katzen oder Frettchen) mit sich führen, müssen sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung setzen, um den Gesundheitsstatus der Tiere im Hinblick auf die Tollwut bestimmen zu lassen und gegebenenfalls Maßnahmen wie Impfung und Setzen eines Mikrochips einleiten zu können. Besitzer von Heimtieren aus der Ukraine, die im Kreis Heinsberg untergebracht werden, müssen sich zunächst an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Heinsberg telefonisch unter 02452 13-3909 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-heinsberg.de wenden.
Wohnraum anbieten
Die Kommunen und Gemeinden handhaben die Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten unterschiedlich. Während Selfkant gezielt zu Angeboten von privatem Wohnraum aufruft (Stand 15.03.2022), bietet die Stadt Hückelhoven städtischen Wohnraum für ukrainische Geflüchtete an. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung.
Sach- und Zeitspenden anbieten
In jeder Kommunen/ Gemeinde rufen unterschiedliche Hilfsorganisationen gezielt zu Sach- und Zeitspenden auf. Erkundigen Sie sich in den jeweiligen Kommunen und Gemeinden anhand der obigen Liste.
Das Angebot im Ehrenamt wird dringend nötig für die Alltagsbegleitung, schulische Unterstützung für Kinder, Arzt- und Behördengänge, Übersetzer etc. wenden Sie sich an die jeweilige Gemeindesozialarbeiterin Ihrer Kommune oder Gemeinde.
Neben den Gemeindesozialarbeiterinnen stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen des Selbsthilfe- und Freiwilligenzentrum, Fachbereich Freiwilligenzentrum, zur Verfügung:
Selbsthilfe- u. Freiwilligen-Zentrum
Hochstr. 24
Tel.: 02452 - 156790
Email: freiwilligenzentrum@sfz-heinsberg.de
Da viele ukrainische Geflüchtete von städtischen Unterbringungen in selbstständig angemieteten Wohnraum umziehen, ist der Bedarf an Sachspenden wie Möbel, Haushaltsgegenständen, insbesondere Bettwäsche, Handtücher, Töpfe, Besteck, Geschirr groß. Die Sachspendenlager haben wöchentlich Abgabezeiten für diese Sachspenden.
Ukrainische Geflüchtete privat aufnehmen: Fragen und Antworten
Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen?
Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Und sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Dabei können sie auf die staatlichen oder kommunalen Angebote zurückgreifen - müssen es aber nicht.
Ist eine Registrierung nötig?
Theoretisch ist keine Anmeldung nötig, denn als Besucher können sich ukrainische Staatsbürger 90 Tage lang ohne Registrierung in Deutschland aufhalten. Doch nur mit einer Registrierung erhalten die Geflüchteten auch die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 2. Eine Registrierung ist wichtig, damit ein Überblick über die Zahl der Geflüchteten möglich ist und Hilfe besser koordiniert werden kann, auch, damit die Geflüchteten staatliche Leistungen erhalten, da davon auszugehen ist, dass sie mittellos sind. Die melderechtliche Erfassung führt zunächst das jeweilige Sozialamt durch. Es ist nicht nötig, mit der Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg Kontakt aufzunehmen. Das aufnehmende Sozialamt meldet die Ankunft dem zuständigen Job-Center. Den Geflüchteten wird seitens des Sozialamtes ein Termin zur Vorsprache genannt. Das Job-Center informiert die Ausländerbehörde und die Geflüchteten erhalten einen Termin zur Vorsprache in Heinsberg im Kreishaus. Anschließend wird den ukrainischen Geflüchteten eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Damit ist ihr Aufenthalt in Deutschland gesichert und sie dürfen einen Arbeit aufnehmen. Zur Zeit dauert die terminvergabe in der Ausländerbehörde einige Wochen.
Welchen Status haben ukrainische Geflüchtete in Deutschland?
Laut dem aktuellen EU-Ratsbeschluss gilt: die Ukraine-Flüchtlinge erhalten einen vorübergehenden Schutz. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gilt für ein Jahr und kann bis auf drei Jahre verlängert werden.
Seit dem 01.06.2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (SGB II / Arbeitslosengeld II).
Die Grundsicherung beinhaltet finanzielle Unterstützung, Krankenversicherung, Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Die Antragstellung erfolgt über das Jobcenter.
Für eine schnelle Leistungsgewährung sollte schnellstmöglich ein Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Jobcenter gestellt werden.
Die Antragsformulare sind direkt im Jobcenter erhältlich.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld II vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen genannten Unterlagen beim Jobcenter eingereicht wird.
Bekomme ich als Aufnehmende/r Miete für den zur Verfügung gestellten Wohnraum?
Für ein Zimmer oder eine Wohnung können Sie Miete erhalten. Die allermeisten der aus der Ukraine ankommenden Menschen haben bei Bedarf Anspruch auf Sozialleistungen. Sozialämter zahlen für sie unter anderem Unterkunft und Heizkosten. Am 7. April 2022 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 reguläre Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bekommen. Dann sind die Jobcenter für die Leistungen zuständig. Dabei hat das Amt Vorgaben, wie groß die Wohnung pro Person höchstens sein darf und wie viel sie kosten darf.
Manche Städte verfahren so, dass Sie ihren Mietvertrag privatrechtlich mit der aufgenommenen Person abschließen, das Amt wiederum bezahlt der aufgenommenen Person die Kosten im Rahmen ihrer Sozialleistungen.
Wenn Ihre Gäste Sozialleistungen für Unterkunft und Nebenkosten beantragen wollen, ist der Abschluss eines Miet- bzw. Untermietvertrags sinnvoll.
Für den Fall, dass die aufgenommenen Personen Arbeit finden sollten und nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen sind, müssten Sie die Frage der Unterkunftskosten privatrechtlich klären.
Dürfen geflüchtete ukrainische Kinder die Schule besuchen?
Die schulpflichtigen Kinder erhalten einen Schulplatz in einer internationalen Förderklasse entsprechend ihres Alters. Die Zuweisung eines Schulplatzes nimmt die Kommune vor, nicht, wie im Falle anderer Geflüchteter im Asylverfahren, das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Heinsberg.
Dürfen ukrainische Geflüchtete arbeiten?
Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben Geflüchtete aus der Ukraine einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Die Ausländerbehörden erlauben entsprechend dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich.
Wo erhalte ich als privat Aufnehmende/r Unterstützung?
Es gibt verschiedenste Gruppen und Organisationen, die unterstützend wirken, so wie Tafeln, Ausgabestellen Kleidung und Haushaltsgegenstände, ehrenamtliche Fahrradausgabestellen, ehrenamtliche Unterstützung in Form von Alltagsbegleitung, Schulbegleitung, Übersetzer etc. und hauptberuflich Tätige der Wohlfahrtsverbände und kommunale Mitarbeiter*innen.